Auch wenn das Potenzial für rechtliche Konflikte und die hierdurch zugehörige Willigkeit diese auch durch einen Richter klarstellen zu lassen allgemein anwächst, so besitzen doch andererseits immer noch einige Personen eine bestimmte Beklommenheit wenn es drum geht sich angemessenen Rat beim Rechtsanwalt einzuholen. Oft haben diese Menschen die Sorge, dass die Inanspruchname eines Rechtsanwaltes zum einen sehr kostspielig ist und zum anderen gegebenenfalls auch die Auseinandersetzung hierbei entsprechend nur sich zuspitzen läßt.
Eigent sich die Problemstellung für eine Beratung über das Web?
Als sinniger Auftakt zur Auflösung eines Rechtsproblems sollte eine erste Rechtsberatung stehen. Zu dieser Gelegenheit werden zu Beginn jegliche Faktoren und Probleme geschildert und beleuchtet. Ein professioneller Anwalt kann nun schon halbwegs über die momentane rechtliche Situation Auskunft geben und gangbare Lösungsmöglichkeiten aufweisen.
Was so ein Beratungsgespräch kosten würde wird selbstverständlich vorab geklärt und richtet sich maßgeblich nach der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder im Einzelfall aber auch nach individuellen Gebührenvereinbarungen gem. § 3 a RVG.
Eine außerordentlich angenehme Option ist in diesem Fall heutzutage die Internetrechtsberatung. Eine solche Beratung ist üblicherweise gänzlich unproblematisch und ist hauptsächlich ortsunabhängig und erspart demzufolge den Weg zur Kanzlei für eine grobe Bewertung der Rechtslage.

© James Thew – Fotolia.com
Die gesteigerte Verwendung des Internets und die damit resultierenden spezifischen rechtlichen Auseinandersetzungen werden im Onlinerecht geregelt. Es hat zwar noch keine amtliche Anerkennung als eigenständiges Rechtsgebiet erhalten, spielt aber gleichwohl im allgemeinen Kanzleialltag eine ständig stärkere Rolle. Man kommt mit dem Recht der neuen Medien mehrheitlich beim Einkaufen im Internet, dem Herunterladen von Musikdateien oder sonstigen Urheberrechtsverletzungen, in Kontakt.
Das Internet- oder Onlinerecht ist immer wieder in Fortbewegung, da die Gerichte die grundlegenden Gesetze aus dem Wettbewerbs,- Marken,- oder Urheberrecht, den Besonderheiten des Webs anpassen müssen.